allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen helfen möchten, mit den nachfolgenden Hilfestellungen die Zusammenarbeit mit dem steuerberatenden Beruf zu erleichtern. Was wir nicht können, und auch nicht dürfen. ist eine konkrete Rechtberatung in Angelegenheiten, die unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallen.
Über "wen" sprechen wir denn überhaupt, wenn über Verbraucherschutz gesprochen wird? Dies ist geregelt in § 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Steuerberatungskontext sind dies Mandate aus dem Bereich Arbeitnehmer, Rentner, (private) Vermieter, aber auch angehende Gründer. Unternehmensmandanten, die den weit überwiegenden Teil der Steuerberatungsmandate ausmachen, fallen nicht darunter. |
Wir sind jederzeit offen für Anregungen oder für besondere interessierende Themen.
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