Der konkrete Auftrag
Grundsätzlich sollte man sich wie bei jedem „alltäglichen Geschäft“ auch bei der Beauftragung einer Steuerberatung darüber im Klaren sein
Vielfach wir dabei zunächst die Rolle einer Steuerberatung ungenau eingeschätzt. Eine solche Einschätzung nimmt beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20. Oktober 2005 (IX ZR 127/04) wie folgt vor:
…Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen. Die pflichtmäßige Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGHZ 129, aaO; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843). Der Auftraggeber muss imstande sein, nach den erteilten Hinweisen seine Interessen und die erheblichen Steuerrisiken selbst abzuwägen. Kann ein solches Risiko möglicherweise die Entscheidung eines vernünftigen Auftraggebers beeinflussen, so darf es von dem verantwortlichen Berater nicht verschwiegen werden. …
Der IX. Zivilsenat ist u.a. für die Haftung von Steuerberatern zuständig. Aus dem vorgenannten Zitat lässt sich ableiten:
Jede Angelegenheit des Mandanten, in der der Steuerberater tätig wird, bleibt eine Angelegenheit des Mandanten. Das gilt auch bei einer möglicherweise jahrelangen engen Zusammenarbeit zwischen Berater und Mandant. Wichtigste Aufgabe des Steuerberaters ist es daher, seinen Mandanten umfassend über die betreffende Angelegenheit und die hiermit verbundenen Risiken zu unterrichten. Der Berater muss seinen Mandanten in die Lage versetzen, sich selbst ein Bild über steuerliche Chancen und Risiken zu machen und dementsprechend zu entscheiden. Es ist nicht die Aufgabe des Steuerberaters, seinem Mandanten diese Entscheidung abzunehmen. Der Steuerberater sollte sich daher nicht als der „verlängerte Arm" des Mandanten verstehen, sondern als dessen engagierter, kompetenter und konstruktiv-kritischer Begleiter.[1]
Mit diesen Grundverständnis sollten Sie Ihre Steuerberatung in Auftrag geben.
[1] Vgl. Dr. Dirk Lange – Achtung – hier haften Sie als Steuerberater – DATEV eG Juni 2014
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